Post #27308

Von Oleg (Gast)
Erstellt vor 16 Jahren
#27308

Vorleser, Schuldfrage...

Ich hab meine Vorabiklausur in Deutsch über den Vorleser geschrieben.
Die Schuldfrage des Romans sollte dabei besonders berücksichtigt werden.
Ich habe geschrieben, dass Hanna auf der einen Seite auf Grund ihres Analphabetismus, ihrer "Unmündigkeit", nicht zur rechenschaft gezogen werden kann - das ist ein Argument aus dem Roman. Sie ist auf dem Land aufgewachsen, keine Bildung, keine objektive moralische Erziehung; auf Grund dieser Tatsachen nicht differenzierungsfähig.
Ein anderes Argument für die Unschuld Hannas ist die These, dass das "Denken" und das "Handeln" eines Menschen grundsetzlich voneinander getrennt werden müssen und dass das "Handeln" des Menschen Triebe verfolgt (Anlehnung an Sigmund Freuds philosophischer Sichtweise). Somit war Hannas Entschheidung ins KZ zu gehen und dort als Aufseherin zu arbeiten eine Reaktion auf ihre Angst - die Angst, ihren Analphabetismus preiszugeben.
Diese und noch einige kleinere Argumente stehen für die Unschuld Hannas.
Gegenargumente waren folgende: Hanna hatte die freie Wahl (und selbst im faschistischen Deutschland hatten die Bürger sehr wohl die Wahl) zwischen einem unangenehmen Eingeständniss des Analphabetismus, welches sie sogar mit Sicherheit gesellschaftlich abweten würde, und an der Teilnahme an den unmenschlichen Verbrechen des Nationalsozialistischen Regimes. Für mich persönlich klärt sich die Schuldfrage alleine schon bei der Entscheidung dieser Wahl.
Des weiteren folgten kleine Textbelege und Andeutungen auf Hannas Schuld [...]
Mein letztes Argument, welches für Hannas Schuld stand, war, dass sie am Ende des Romans Selbstmord begeht. Hanna erlernt das Lesen, tritt in die sogenannte "Mündigkeit" ein, erarbeitet die Geschichte des Dritten Reichs und sieht (komischerweise erst bei der Erarbeitung aus Dokumenten und nicht als sie "live" dabei war) ihre Schuld ein. Die Konfrontation mit ihrer Selbstverschuldung wird ihr unerträglich, sie bringt sich um, ein Unschuldiger hätte das ja wohl nicht tun müssen.
Die Argumente standen so wie ich sie hier hingeschrieben habe in einer sprachlich angemessenen und ausführlichen (Textbelege, etc.) Form auf meinen Klausurbögen. Ich wundere mich sehr über die alles andere als angenehme Note und meine (endlich :lol: ) Frage ist es jetzt: was kann man noch zur Schuldfrage schreiben?
Danke, alleine schon fürs durchlesen!
Dieser Post ist Teil des Threads "Vorleser, Schuldfrage...".
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